Schluss mit Plus

Seit März 2021 ist Schluss mit A+, A++ und A+++. Die neue, von der Europäischen Kommission eingeführte Energiekennzeichnungs-Rahmenverordnung setzt wieder auf die alte, einfache Energieverbrauchsskala von A bis G. Geblieben sind die Farben von Grün über Gelb und Orange bis Rot. Rein optisch ist der Unterschied also nicht groß, doch der Eindruck der Vergleichbarkeit täuscht. Denn damit wieder mehr Luft nach oben ist und es nicht schon bald wieder Plus-Zeichen braucht, ist die Klasseneinteilung so streng geworden, dass ein vormaliges A+++-Gerät nun nicht mal mehr ein A-Gerät ist.

Neubewertung und neue Kriterien

Ein brandneuer Kühlschrank mit einer Energieeffizienzklasse C kann damit energieeffizienter sein als ein A+++-Modell aus den Vorjahren. Denn nicht nur die Messlatte ist nach oben geschraubt worden, auch Messbedingungen und Berechnungsverfahren des sogenannten Energieeffizienzindex (EEI) wurden geändert. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen je nach Geräte-Typ. Für Elektrogeräte wie Wäschetrockner, Staubsauger, Backöfen etc. findet die Umstellung voraussichtlich erst ab 2024 statt. Das neue EU-Effizienzlabel gilt daher zunächst für die folgenden Hausgeräte:

Kühlgeräte

Berücksichtigt wird nun, ob das Kühlgerät mit Kompressor oder lautlosem Absorbergerät arbeitet, auch die Art des Geräts (Einbaugerät, Gefriergerät, Weinklimaschrank u. a.), außerdem Anzahl und Größe der Fächer. Primär wird die Energieeffizienz aus Stromverbrauch und Kühlschrank-Volumen berechnet. Dieses Volumen wird nun ohne Schubladen oder Zwischenböden angegeben, sodass die Zahl auf dem neuen Label bei einem gleichen Modell größer ist.

Die Prüfung findet neuerdings auch bei Umgebungstemperaturen von 16 °C und 32 °C statt, nicht mehr nur bei 25 °C. In puncto Betriebsgeräusche wurde eine Luftschall-Emissionsklasse ergänzt, eingeteilt von A (am leisesten) bis D (am lautesten). Kühlgeräte, deren EEI über 125 liegt, dürfen nicht mehr verkauft werden. Für geräuscharme Kältegeräte gelten höhere Werte, auch für Weinklimaschränke, insbesondere solche mit Glastüren.

Waschmaschinen

Auf dem neuen Label beziehen sich sämtliche angegebenen Messwerte (Wasserverbrauch, Schleuderwirkungsklasse etc.) auf das Energiesparprogramm "Eco 40-60". Jede neue Waschmaschine muss so ein Programm bieten. Der angegebene Stromverbrauch bezieht sich auf 100 Waschzyklen in diesem Programm. Auf dem alten Label stand immer der Jahresverbrauch. Neu sind auch zusätzliche Schallemissionsklassen: A bekommt nur, wer leiser schleudert als 73 Dezibel. Der angegebene Spitzenwert bei den Schallemissionen wird beim Schleudern gemessen, nicht mehr – wie früher – beim Waschen.

Neue Angaben sind außerdem die maximale Wäschemenge pro Waschgang und die Programmdauer. Letztere wurde begrenzt – eine Reaktion auf Kritik an viel zu langen Laufzeiten. Künftig darf eine 8 kg-Waschmaschine im Programm „Eco 40-60“ maximal 3 Stunden und 39 Minuten benötigen, bei Teilbeladung lediglich 2 Stunden und 48 Minuten. Und auch auf die Temperatur muss fortan Verlass sein. Herkömmliche Stromspar-Geräte erreichten teils gar nicht die eingestellten 60 °C. Zukünftig muss eine Maschine die gewählte Höchsttemperatur wenigstens 5 Minuten durchhalten. Gleichzeitig wurden für Wascheffizienz und Spülwirkung nun Mindestanforderungen definiert.

Waschtrockner (Waschmaschine und Trockner in einem Gerät)

Bei Waschtrocknern gelten in puncto Waschen dieselben Änderungen wie bei Waschmaschinen. Auch hier ist z. B. das neue Labelprogramm „Eco 40-60“ verpflichtend und Grundlage für alle aufgeführten Messwerte. Und auch bei Waschtrocknern müssen 60 °C im jeweiligen Programm wirklich erreicht und 5 Minuten bestehen bleiben. Zudem müssen nun auch Waschtrockner für leicht verschmutzte Baumwollwäsche ein 20 °C-Programm anbieten. Beim Trocknen wird nach wie vor im Programm „Baumwolle schranktrocken“ gemessen. Alle angegebenen Messwerte werden in diesen Programmen ermittelt.

Geschirrspüler

Auch bei Geschirrspülmaschinen wird der Stromverbrauch nicht mehr aufs Jahr gerechnet, sondern bezieht sich auf 100 Betriebszyklen im Pflicht-Programm „Eco“. Der Wasserbrauch bemisst sich an einem Durchgang in diesem Programm, nicht mehr pro Jahr. Neu ist auch die Angabe der Programmdauer im Eco-Programm. Genauso muss die Lautstärke des Geräts in Luftschall-Emissionsklassen angegeben werden – von A für weniger als 39 Dezibel bis D für 51 Dezibel und darüber. Die Angabe der Trocknungsleistung ist weggefallen. Dafür stellt die erneuerte Ökodesign-Verordnung jedoch eine Mindestanforderung, genauso wie für die Reinigungsleistung.

Fernseher (Smart TV) und Monitore

Bei Fernsehern und Monitoren wird der Energieverbrauch nicht mehr pro Jahr bei 4 Stunden täglicher Nutzung berechnet, sondern für 1000 Stunden Nutzungsdauer. Zusätzlich wird der Bedarf des Geräts unterteilt und im 8-Bit-Modus SDR (Standard Dynamic Range) und – falls unterstützt – im 10-Bit-Modus HDR (High Dynamic Range) angegeben. Außerdem informiert das neue Label in Zentimeter und Zoll über die Bildschirmdiagonale und die Auflösung des Panels. Mit dieser Berechnungsgrundlage erreichen einige größere Geräte eine gute Energieeffizienzklasse, obgleich sie mehr Strom verbrauchen als kleine.

Weitere wichtige Änderungen seit 1. März 2021 beim neuen Energielabel

QR-Code

Jedes neue Etikett enthält nun zusätzlich einen QR-Code zum Scannen mit dem Smartphone. Hierüber gelangen Kunden und Interessenten zum jeweiligen Produkt in der sogenannten EPREL-Datenbank. Diese neue Produktdatenbank stellt weiterführende, nicht-werbliche Informationen bereit. EPREL ist verpflichtend für alle Geräte mit Kennzeichnungspflicht durch das Energielabel.

Ressourceneffizienz

Neu sind auch Vorgaben für die Ressourceneffizienz, um die Nutzungsdauer der Geräte zu verlängern und das Recycling zu verbessern. Hier wurde festgelegt, dass wichtige Ersatzteile wie Thermostate, Sensoren, Platinen oder Lichtquellen mindestens sieben Jahre nach Produkteinführung zur Verfügung stehen müssen. Für Türgriffe, Scharniere, Einlegeböden, Einschübe und Türdichtungen gelten mindestens zehn Jahre. Gewerbliche Hausgeräte-Techniker wie wir müssen Zugang zu Reparatur- und Wartungsanleitungen erhalten. Endnutzern steht eine ausführliche Gebrauchsanweisung zu, die zusätzlich zu den Angaben auf dem Produktdatenblatt auch Hinweise zur effizienten Nutzung des Geräts, ordnungsgemäßen Installation und Wartung sowie Reinigung bieten soll.

Ökodesign

Im Rahmen der Neuerung hat die Europäische Kommission auch die Ökodesign-Verordnung überarbeitet. Einige der oben ausgeführten Neuerungen sind hier zugrunde gelegt. Darüber hinaus legt die Ökodesign-Verordnung für jeden Gerätetyp Obergrenzen bei der Energieeffizienzklasse (EEI) fest. Geräte, die darüber hinausschießen, dürfen nicht mehr verkauft werden.

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